Verordnung (EU) 2020/797 der Kommission vom 17. Juni 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Anforderungen an bestimmte tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen der Eingang in ein Drittland verwehrt wurde (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 11 32020R0797
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