Erwägungsgrund 9 32020R0797
Zur Gewährleistung eines angemessenen Risikomanagements und angemessener Rechtssicherheit im Bereich Gesundheit von Mensch und Tier müssen Bedingungen für die Rücksendung in die Union von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, denen der Eingang in ein Drittland verwehrt wurde, geschaffen werden.