Erwägungsgrund 3 32020R0797
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2074 der Kommission werden Vorschriften für die Durchführung spezifischer amtlicher Kontrollen bei den in Artikel 47 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/625 genannten Tieren und Waren festgelegt, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen der Eingang in ein Drittland verwehrt wurde; dazu gehören auch tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte.