Erwägungsgrund 25 32021R0101
Die Wahl der Durchführungsmodalitäten und der Formen der Unionsfinanzierung gemäß dieser Verordnung sollte sich danach richten, inwieweit diese es ermöglichen, zur Verwirklichung der spezifischen Ziele der Tätigkeiten und der angestrebten Ergebnisse beizutragen, wobei insbesondere die Kosten der Kontrollen, der Verwaltungsaufwand und des erwartete Risiko der Nichteinhaltung zu berücksichtigen sind. Dabei sollte auch die Verwendung von Pauschalbeträgen, Pauschalfinanzierungen und Kosten je Einheit sowie von nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen gemäß Artikel 125 Absatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung in Betracht gezogen werden —