Verordnung (EU) 2021/101 des Rates vom 25. Januar 2021 zur Festlegung eines Hilfsprogramms für die Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1369/2013
Die Verordnung (EU) Nr. 1369/2013 sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 19 32021R0101Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen