Erwägungsgrund 20 32021R0101
Der Sonderbericht Nr. 22/2016 des Rechnungshofs mit dem Titel „Hilfsprogramme der EU für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Litauen, Bulgarien und der Slowakei: Seit 2011 wurden Fortschritte erzielt, doch stehen kritische Herausforderungen bevor“, die darin enthaltenen Empfehlungen und die Antwort der Kommission wurden gebührend berücksichtigt.