Erwägungsgrund 8 32021R1237
Staatliche Beihilfen zur Förderung des Ausbaus bestimmter leistungsstarker fester Breitbandnetze und staatliche Beihilfen zur Förderung des Ausbaus bestimmter leistungsstarker passiver Mobilfunknetze sollten als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen und unter bestimmten Voraussetzungen von der Anmeldepflicht freigestellt werden, damit in Gebieten mit Marktversagen ein Beitrag zur Überbrückung der digitalen Kluft geleistet, gleichzeitig aber die Gefahr von Wettbewerbsverfälschungen und der Verdrängung privater Investitionen begrenzt wird.