Erwägungsgrund 6 32021R1237
Da die Gewährung niedriger Beihilfebeträge an Unternehmen, welche an ETZ-Projekten teilnehmen, insbesondere dann, wenn die Beihilfe den Unternehmen indirekt gewährt werden, lediglich eine begrenzte Auswirkung auf Handel und Wettbewerb hat, sollten ferner einfache Regeln für Fälle festgelegt werden, in denen der Beihilfegesamtbetrag je Unternehmen und Projekt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet.