Erwägungsgrund 4 32021R1237
Da die Gewährung niedriger Beihilfebeträge an KMU, die direkt oder indirekt von Projekten operationeller Gruppen der EIP und von CLLD-Projekten profitieren, lediglich eine begrenzte Auswirkung auf Handel und Wettbewerb hat, sollten einfache Regeln für Fälle festgelegt werden, in denen der Beihilfegesamtbetrag je Projekt eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet.