Erwägungsgrund 6 32022R1917
Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung der Berichtspflichtigen sollte das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bei den Aspekten, die bei der Überwachung der Einhaltung der statistischen Berichtspflichten und der Bewertung zur Last gelegter Übertretungen zu berücksichtigen sind, einen harmonisierten Ansatz verfolgen. Dasselbe gilt für das Übertretungsverfahren selbst sowie bei der Berechnung und Verhängung von Sanktionen bei Übertretungen von Berichtspflichten. Aus diesem Grund ist es auch wichtig sicherzustellen, dass ein wiederholtes Auftreten zur Last gelegter Übertretungen jeglicher Berichtspflichten derselben Verordnung oder desselben Beschlusses der EZB überwacht und der EZB bzw. der zuständigen NZB gemeldet wird.