Erwägungsgrund 1 32022R2246
In der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sind Vorschriften für die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung transmissibler spongiformer Enzephalopathien in der Union festgelegt. Die Verordnung gilt für die Produktion und das Inverkehrbringen lebender Tiere und tierischer Erzeugnisse sowie in bestimmten Sonderfällen für deren Ausfuhr. Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Bedingungen für den unionsinternen Handel und Anhang IX die Bedingungen für Einfuhren in die Union. Die Verordnung sieht ferner den Erlass von Schutzmaßnahmen bei Ausbrüchen transmissibler spongiformer Enzephalopathien vor.