Erwägungsgrund 4 32022R2246
Am 11. Juli 2016 erließ Norwegen ein Verbot der Ausfuhr lebender Hirschartiger vorbehaltlich besonderer Ausnahmeregelungen.
Am 11. Juli 2016 erließ Norwegen ein Verbot der Ausfuhr lebender Hirschartiger vorbehaltlich besonderer Ausnahmeregelungen.