Erwägungsgrund 10 32022R2246
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass neue Fälle von Chronic Wasting Disease in Norwegen, Finnland und Schweden nachgewiesen wurden, dass die wissenschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Überwachungsprogramms noch nicht vorlagen und dass mehr Zeit erforderlich war, um sich mit den Empfehlungen des EFSA-Gutachten von 2019 auseinanderzusetzen, wurde der Anwendungszeitraum des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1918 mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2167 der Kommission bis zum 31. Dezember 2022 erneut verlängert, um auch der in jüngerer Vergangenheit erfolgten Bestätigung der Chronic Wasting Disease in Finnland und Schweden Rechnung zu tragen.