Erwägungsgrund 14 32022R2246
Das Verbot der Einfuhr von Lockstoffen aus Hirschurin für die Jagd und das Verbot der Verbringung von Jagd-Lockstoffen aus dem Urin von Hirschen mit Ursprung in Norwegen sollten aufrechterhalten werden. Verboten werden sollten außerdem Verbringungen von Lockstoffen aus dem Urin von Hirschen mit Ursprung in Mitgliedstaaten, in denen Fälle von Chronic Wasting Disease bestätigt wurden.