Erwägungsgrund 5 32022R2343
Um die Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zu gewährleisten, wurden Rechtsvorschriften der Union zur Einführung von Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungsstrukturen auch für die Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter (IUU) Fischerei erlassen. Insbesondere wird in der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates eine Unionsregelung zur Kontrolle, Inspektion und Durchsetzung festgelegt, die auf einem umfassenden und integrierten Ansatz beruht, um die Einhaltung aller Vorschriften der GFP zu gewährleisten. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates wurde ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei festgelegt. Diese Verordnungen enthalten bereits Bestimmungen, die eine Reihe der in den IOTC-Entschließungen festgelegten Maßnahmen abdecken. Diese Bestimmungen müssen daher nicht in die vorliegende Verordnung aufgenommen werden.