Erwägungsgrund 1 32022R0504
Im Rahmen der seit der Verabschiedung der Verordnung (EU) 2016/445 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/4) erlassenen Rechtsvorschriften wurden einige neue Optionen und Ermessensspielräume in das Unionsrecht eingeführt und einige der im Unionsrecht vorgesehenen Optionen und Ermessensspielräume, welche die EZB nach der Verordnung (EU) 2016/445 (EZB/2016/4) genutzt hatte, geändert oder gestrichen. Zur Berücksichtigung dieser Änderungen sind Folgeänderungen an der Verordnung (EU) 2016/445 (EZB/2016/4) erforderlich.