Erwägungsgrund 10 32022R0504
Der Beschluss des Aufsichtsgremiums der EZB, den Vorschlag für den Erlass der vorliegenden Verordnung zu billigen, wurde gemäß Artikel 26 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 erlassen.
Der Beschluss des Aufsichtsgremiums der EZB, den Vorschlag für den Erlass der vorliegenden Verordnung zu billigen, wurde gemäß Artikel 26 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 erlassen.