Erwägungsgrund 6 32022R0504
Mit der Einführung der Anforderung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio — NSFR) gemäß Teil 6 Titel IV der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 dürfen die zuständigen Behörden mehrere neue Optionen und Ermessensspielräume in Bezug auf die Anforderung der strukturellen Liquiditätsquote nutzen. Die Verordnung (EU) 2016/445 (EZB/2016/4) sollte daher entsprechend aktualisiert werden.