Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine Stelle, die einen autorisierten e-CODEX-Zugangspunkt betreibt, ist für dessen sichere Einrichtung und sicheren Betrieb zuständig. Diese Zuständigkeit umfasst die notwendigen Anpassungen des in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b genannten Konnektors, damit eine Kompatibilität mit allen angeschlossenen Systemen hergestellt werden kann.
Eine Stelle, die einen autorisierten e-CODEX-Zugangspunkt betreibt, übermittelt dem Mitgliedstaat, der den e-CODEX-Zugangspunkt autorisiert hat, die statistischen Daten, die in Artikel 15 Absatz 1 und in den einschlägigen Rechtsakten der Union im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen vorgesehen sind.
Die Verantwortung für Schäden, die sich aus dem Betrieb eines autorisierten e-CODEX-Zugangspunktes und angeschlossener Systeme ergeben, trägt unter Zugrundelegung des geltenden Rechts die Stelle, die diesen autorisierten e-CODEX-Zugangspunkt betreibt.
Auf nationaler Ebene sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, Behörden oder juristischen Personen wie etwa Privatunternehmen und Organisationen, die…
„Stelle, die einen autorisierten e-CODEX-Zugangspunkt betreibt“ eine nationale Behörde oder eine nach nationalem Recht autorisierte juristische Person, oder ein…
Die Mitgliedstaaten sollten die autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte, für die sie zuständig sind, beaufsichtigen, was insbesondere dann gilt, wenn sie von…
die Zuständigkeiten der Kommission, der Mitgliedstaaten und der Stellen, die autorisierte e-CODEX-Zugangspunkte betreiben;
Jeder Mitgliedstaat und jede Stelle, der bzw. die einen autorisierten e-CODEX-Zugangspunkt im Sinne des Artikels 3 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2022/850…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.