Erwägungsgrund 5 32022R0850
Diese Verordnung betrifft den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen. Die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und die jeweiligen Zuständigkeiten der Justizbehörden oder anderer zuständiger Behörden sollten im Einklang mit den Rechtsakten der Union und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union verstanden werden.