Erwägungsgrund 12 32023R1782
Der Rat der öffentlichen Körperschaften sollte für die Auswahl von Vorschlägen zuständig sein. Bei der Auswahl von Vorschlägen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Initiative sollte der Rat der öffentlichen Körperschaften ausschließlich die Kommission und die Mitgliedstaaten umfassen.