Erwägungsgrund 13 32023R1782
Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Initiative „sollten verschiedenen rechtlichen Formen der Zusammenarbeit und anderen Teilnehmern offenstehen, und die Auswahl von Vorschlägen für eine Finanzierung sollte nicht auf einer spezifischen rechtlichen Form der Zusammenarbeit beruhen. Um die Durchführung der spezifischen Maßnahmen der Initiative wie etwa der Entwurfsplattform oder Pilotanlagen, zu erleichtern, kann gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2023/1781 ein Konsortium für eine europäische Chip-Infrastruktur (ECIC) gegründet werden. An einem ECIC sollten mindestens drei Mitglieder beteiligt sein, nämlich Mitgliedstaaten oder öffentliche oder private Rechtsträger aus mindestens drei Mitgliedstaaten oder eine Kombination davon, um eine breite Vertretung aus der gesamten Union zu erreichen.