Erwägungsgrund 3 32023R1782
Mit der Verordnung (EU) 2023/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein Rahmen geschaffen, um die Resilienz der Union im Bereich der Halbleitertechnologien zu erhöhen, das Halbleiter-Ökosystem der Union durch Verringerung von Abhängigkeiten zu stärken, die digitale Souveränität zu verbessern, Investitionen zu stimulieren, das Vermögen, die Sicherheit, die Anpassungsfähigkeit und die Resilienz der Halbleiter-Lieferkette der Union zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und den internationalen strategischen Partnern zu intensivieren. Um die Voraussetzungen für die Stärkung der industriellen Innovationskapazität der Union zu schaffen, wurde die Initiative „Chips für Europa“ (im Folgenden „Initiative“) gemäß der genannten Verordnung ins Leben gerufen. Im Sinne einer kohärenten Umsetzung der Initiative sollte das mit Artikel 28 der genannten Verordnung eingesetzte Europäische Halbleitergremium den mit Artikel 131 der Verordnung (EU) 2021/2085 eingesetzten Rat der öffentlichen Körperschaften beraten.