Erwägungsgrund 10 32023R2419
Für die Verpflichtung zur Verwendung des Logos der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion bei der Kennzeichnung von vorverpacktem Heimtierfuttermittel sollte ein späterer Geltungsbeginn vorgesehen werden, damit sich die Unternehmer in vollem Umfang auf die Anwendung der neuen Kennzeichnungsvorschriften vorbereiten können.