Erwägungsgrund 8 32023R2419
Um die Weiterentwicklung des Heimtierfuttermittelsektors zu fördern, sollten spezifische Bestimmungen über die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfuttermittel, über die Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion in der Verkehrsbezeichnung und im Verzeichnis der Zutaten sowie über die Verwendung des Logos der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion eingeführt werden. Außerdem sollten besondere Kennzeichnungsvorschriften festgelegt werden, die es den Endverbrauchern ermöglichen, ökologische/biologische Zutaten zu erkennen, die in Erzeugnissen verwendet werden, die im Wesentlichen aus einer aus der Jagd oder Fischerei stammenden Zutat bestehen, sofern alle anderen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch/biologisch sind.