Erwägungsgrund 6 32023R2419
Aus diesem Grund sollten Kennzeichnungsanforderungen für Heimtierfuttermittel erlassen werden, die sonstiges spezifisches Unionsrecht betreffend das Inverkehrbringen von Erzeugnissen im Sinne von Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/848 darstellen. Da Heimtierfuttermittel Futtermittel für eine bestimmte Kategorie von Tieren ist, sollten die für Futtermittel geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/848 auch weiterhin für Heimtierfuttermittel gelten, insbesondere die Bestimmungen hinsichtlich Produktion, Zertifizierung, Kontrolle, Vermarktung und Handel mit Drittländern.