Art. 54 32009R0810
Die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 wird wie folgt geändert:
Artikel 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Buchstabe a erhält folgende Fassung:
Buchstabe b wird gestrichen.
Buchstabe c erhält folgende Fassung:
Buchstabe d erhält folgende Fassung:
Buchstabe e wird gestrichen.
In Artikel 8 Absatz 1 werden die Worte Nach Erhalt eines Antrags wie folgt ersetzt:
Artikel 9 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
Nummer 4 wird wie folgt geändert:
Buchstabe a erhält folgende Fassung:
Buchstabe e wird gestrichen.
Buchstabe g erhält folgende Fassung:
Buchstabe h erhält folgende Fassung:
Buchstabe i erhält folgende Fassung:
Buchstabe j erhält folgende Fassung:
Buchstabe k erhält folgende Fassung:
In Buchstabe l wird das Wort Ausbildungsstätte durch das Wort Bildungseinrichtung ersetzt.
In Buchstabe m werden die Worte des Vaters und der Mutter durch des Inhabers der elterlichen Sorge oder des Vormunds ersetzt.
In Artikel 10 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
In Artikel 11 erhält die Einleitung folgende Fassung:
Artikel 12 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 13 erhält folgende Fassung:
Artikel 14 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Einleitung erhält folgende Fassung:
Buchstabe d erhält folgende Fassung:
Buchstabe g erhält folgende Fassung:
Absatz 2 Buchstabe c wird gestrichen.
In Artikel 15 Absatz 1 werden die Worte bzw. seine Gültigkeitsdauer zu verlängern oder zu verkürzen durch die Worte oder zu verlängern ersetzt.
Artikel 17 wird wie folgt geändert:
Nummer 4 erhält folgende Fassung:
Nummer 6 erhält folgende Fassung:
Nummer 11 erhält folgende Fassung:
In Artikel 18 Absatz 4 Buchstabe c, Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe d und Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d werden die Worte oder verkürzt gestrichen.
In Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe d werden die Worte Verkürzung der Gültigkeitsdauer gestrichen.