Erwägungsgrund 1 32023R0657
Am 30. Januar 2020 schloss der Rat das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Austrittsabkommen“). Dieses Abkommen trat am 1. Februar 2020 in Kraft.