Verordnung (EU) 2023/657 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2023 zur Festlegung von Vorschriften für die Ausübung der Rechte der Union bei der Durchführung und Durchsetzung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Sowohl das Austrittsabkommen als auch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit sehen vor, dass eine Vertragspartei in den Fällen, unter den Voraussetzungen und nach den Verfahren, die darin festgelegt sind, bestimmte Maßnahmen erlassen kann. Diese Maßnahmen können die Aussetzung bestimmter Verpflichtungen aus dem betreffenden Abkommen bewirken.
Erwägungsgrund 3 32023R0657
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