Erwägungsgrund 41 32024R1157
Wenngleich die Überwachung und Kontrolle des Transports von Abfällen innerhalb eines Mitgliedstaats in dessen Zuständigkeitsbereich fällt, sollten die nationalen Systeme für den Transport von Abfällen der erforderlichen Kohärenz mit dem System der Union für Verbringungen von Abfällen Rechnung tragen, damit ein hohes Schutzniveau für Umwelt und menschliche Gesundheit sichergestellt ist.