Erwägungsgrund 40 32024R1157
Angesichts der besonderen geografischen Lage der Färöer und ihres Status als Teil des Königreichs Dänemark ist Dänemark der Haupteinfuhrstaat für Abfälle von den Färöern zur Verwertung oder Beseitigung in seinem Hoheitsgebiet. Unbeschadet der Anwendbarkeit der Vorschriften über die Durchfuhr von Abfällen durch die Union sollte es Dänemark gestattet sein, die volle Verantwortung für die Behandlung der Einfuhr von Abfällen von den Färöern in sein Hoheitsgebiet als Transport von Abfällen innerhalb seines Hoheitsgebiets zu übernehmen, wenn Dänemark der Bestimmungsstaat dieser Einfuhr ist.