Erwägungsgrund 33 32014L0041
Die Mitgliedstaaten sollten berücksichtigen, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass technische Hilfe von einem Diensteanbieter, der öffentlich zugängliche Telekommunikationsnetze und -dienste im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats betreibt, geleistet werden kann, damit die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Rechtsinstruments in Bezug auf die rechtmäßige Überwachung des Telekommunikationsverkehrs erleichtert wird.