Erwägungsgrund 10 32025R1733
Mit den von den Mitgliedstaaten jährlich festgelegten Befüllungspfaden, in denen sie ihren jährlichen Befüllungsplan darstellen, soll sichergestellt werden, dass das bindende Befüllungsziel im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 1. Dezember eines bestimmten Jahres erreicht wird. Bei dem Befüllungspfad sollte es sich jedoch um einen Richtpfad handeln, der es ermöglichen sollte, dass den Marktteilnehmern unter Berücksichtigung der Empfehlung C(2025)1481 der Kommission vom 5. März 2025 zur Umsetzung der Gasspeicher-Befüllungsziele im Jahr 2025 das ganze Jahr über ausreichend Flexibilität bei der Speicherbefüllung gewährt wird.