Erwägungsgrund 16 32025R1733
Die relevanten Bestimmungen über die Befüllung von Gasspeichern, die zu Berechenbarkeit und Transparenz in Bezug auf die Nutzung von Gasspeicheranlagen in der gesamten Union führen, sollten somit bis Ende 2027 verlängert werden, wobei gleichzeitig ein gewisses Maß an Flexibilität in diese Bestimmungen aufgenommen werden sollte.