Erwägungsgrund 3 32025R1733
Mit der Verordnung (EU) 2022/1032 wurde die Verordnung (EU) 2017/1938 durch die Einführung eines befristeten Rechtsrahmens für Maßnahmen hinsichtlich des Füllstands von Gasspeicheranlagen geändert, um die Gasversorgungssicherheit in der Union, insbesondere von Gaslieferungen an geschützte Kunden, zu verbessern.