Erwägungsgrund 12 32025R1733
Darüber hinaus sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, mit dem im Fall von anhaltend ungünstigen Marktbedingungen — z. B. bei Hinweisen auf mögliche Marktmanipulationen, oder Handelstätigkeiten, durch die eine kosteneffiziente Speicherbefüllung behindert wird und in deren Folge die Befüllung der Gasspeicher gemäß Verordnung (EU) 2017/1938 nur in erheblich eingeschränktem Maße sichergestellt werden kann — das Ausmaß der zulässigen Abweichung weiter erhöht wird. Diese Erhöhung sollte weitere fünf Prozentpunkte nicht überschreiten.