Erwägungsgrund 11 32025R1733
Im Fall von schwierigen Bedingungen, etwa bei Hinweisen auf Handelstätigkeiten, die eine kosteneffiziente Speicherbefüllung behindern, einer geringen saisonalen Preisspanne, einem hohen Preisklima, Speicherbeständen unter der Zielvorgabe auf Ebene der Mitgliedstaaten oder unvorhergesehenen technischen Umständen, in deren Folge die Befüllung der Speicher sehr schwierig und kostspielig würde, unter denen nur eingeschränkt sichergestellt werden kann, dass die Gasspeicher gemäß der Verordnung (EU) 2017/1938 gefüllt werden, sollten die Mitgliedstaaten um bis zu zehn Prozentpunkte von dem Befüllungsziel abweichen können.