Erwägungsgrund 11 32025R1913
Um dem Zeitaufwand für die Neuausrichtung der Investitionen Rechnung zu tragen und die optimale Nutzung der verfügbaren Mittel zu ermöglichen, sollten die Fristen für die Förderfähigkeit der Ausgaben und die Vorschriften für die Aufhebung der Mittelbindungen sowie andere Fristen im Zusammenhang mit den Anforderungen hinsichtlich des Leistungsrahmens, der Finanzverwaltung, der Berichterstattung und der Evaluierung für Programme, bei denen eine Umschichtung von Mitteln zugunsten strategischer Prioritäten erfolgt, angepasst werden.