Erwägungsgrund 18 32025R1913
Angesichts der dringenden Notwendigkeit, vor dem Hintergrund der drängenden strategischen geopolitischen Herausforderungen entscheidende Investitionen in Kompetenzen in der Verteidigungsindustrie sowie in die Anpassung an Veränderungen im Zuge der Dekarbonisierung zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —