Erwägungsgrund 14 32025R1913
Bei der Änderung von Programmen sollten die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den speziellen Prioritäten unter enger und konstruktiver Beteiligung der Sozialpartner Verpflichtungen für die Begünstigten aufnehmen, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten, den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und den Tarifverträgen einzuhalten.