Erwägungsgrund 13 32025R1913
Die Entwicklung von Kompetenzen und die Ausbildung junger Talente und Unternehmer sind unerlässlich, wenn es gilt, Arbeitsplätze zu schaffen, und die mit der Schaffung und Vermittlung von Kompetenzen befassten Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen der beruflichen Bildung, sollten eng zusammenarbeiten, damit sie dem Bedarf des Arbeitsmarktes gerecht werden. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten außerdem in der Lage sein, Mittel bereitzustellen, um mithilfe von Anreizen und gezielten Schulungen junge Talente sowie Unternehmer, insbesondere für ländliche und weniger entwickelte Gebiete, zu gewinnen.