Erwägungsgrund 8 32025R1913
Mit dem ESF+ werden Investitionen unterstützt, die zu den Zielen der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) beitragen, welche durch die Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde. Mit der STEP soll die technologische Führungsrolle der Union und die Entwicklung von Kompetenzen in der Union gestärkt werden. Um weitere Anreize für Investitionen aus dem ESF+ in diesen kritischen Bereichen zu schaffen, sollte die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, eine höhere Vorfinanzierung für entsprechende Programmänderungen zu erhalten, ausgeweitet werden. Die Prioritäten zur Unterstützung von Investitionen, die zu den STEP-Zielen beitragen, sollen im Rahmen eines Antrags auf Programmänderung, der der Kommission bis zum 31. März 2025 vorgelegt wurde, die außerordentliche einmalige Vorfinanzierung erhalten, die zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrags Anwendung fand.