Erwägungsgrund 13 32025R2088
Um die Arbeiten zur Integration der Berichterstattung zu unterstützen und unnötigen Aufwand zu vermeiden, sollten die Behörden, die für die Beaufsichtigung des Finanzsektors zuständig sind, unverzüglich eine ständige zentrale Anlaufstelle einrichten, an die Unternehmen doppelte, veraltete oder überflüssige Berichts- und Offenlegungspflichten melden können.