Erwägungsgrund 16 32025R2088
Wenn die Durchführungspartner nicht mehr halbjährlich, sondern nur noch jährlich über das Programm „InvestEU“ Bericht erstatten müssen, dürfte sich der Verwaltungsaufwand für Durchführungspartner, Finanzintermediäre, kleine und mittlere Unternehmen und andere Unternehmen verringern, ohne dass wesentliche Elemente der Verordnung (EU) 2021/523 geändert werden.