Erwägungsgrund 14 32025R2088
Die Kommission benötigt genaue und umfassende Informationen, um Strategien zu entwickeln, bestehendes Unionsrecht zu evaluieren und die Auswirkungen potenzieller legislativer und nichtlegislativer Initiativen zu bewerten, einschließlich der Auswirkungen von Gesetzgebungsakten, über die noch verhandelt wird. Wenngleich mit dieser Verordnung keine neuen Vorschriften zum Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Kommission festgelegt werden, sollten die Behörden dennoch die Möglichkeit haben — und werden dazu ermutigt —, im Einklang mit den geltenden Vorschriften die Informationen, die Finanzinstitute oder andere Unternehmen gemäß dem Unionsrecht an sie gemeldet haben, an die Kommission weiterzugeben, um einen faktengestützten Ansatz für die Festlegung und Bewertung der Unionspolitik zu schaffen.