Erwägungsgrund 8 32025R0390
Da die Einhaltung der Vorschriften durch die Wirtschaftsbeteiligten der Union für die Wirksamkeit restriktiver Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung ist, sollte die Kommission diese dabei unterstützen, insbesondere wenn die Einhaltung erhebliche Ressourcen erfordern würde und eine zentralisierte Unterstützung die Effizienz verbessern könnte. Dies gilt insbesondere für die Sorgfaltspflichten, deren Einhaltung von den Wirtschaftsbeteiligten der Union in Bezug auf potenzielle Geschäftspartner verlangt wird. Die Kommission sollte in der Lage sein, die zu diesem Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten.