Erwägungsgrund 8 32025R0783
Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/196, der der Kommission die Befugnis überträgt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, sollte geändert werden, um ihn an die Standardklauseln der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung anzupassen.