Art. 3 Abs. 1 Nr. 7 32025R0925Begriffsbestimmungen
„relevante Behörde“ jede Behörde, Einrichtung des öffentlichen Rechts oder ständige Einrichtung innerhalb eines Mitgliedstaats ohne eine Stelle für…
Erwägungsgrund 10 32025R0925Richtet ein Mitgliedstaat keine Stelle für grenzübergreifende Koordinierung ein, so sollte er der Kommission Informationen über die relevante Behörde vorlegen.…
Art. 16 Abs. 5 32025R2365VERORDNUNG (EU) 2025/2365 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. November 2025 über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik
Gibt es mehr als eine zuständige Behörde in ihrem Hoheitsgebiet, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass geeignete Mechanismen für die Kommunikation und die…
Art. 12 Abs. 2 Buchst. a 32025R0925Abschließende Schritte
unterrichtet sie die Stelle für grenzübergreifende Koordinierung des benachbarten Mitgliedstaats;
Art. 1 Abs. 3 Buchst. a 32025R0925Gegenstand
die Organisation und die Aufgaben der Stellen für grenzübergreifende Koordinierung in den Mitgliedstaaten und