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Die Infrastrukturbetreiber beobachten und analysieren regelmäßig die Verkehrsmärkte als Grundlage für ihre allgemeine Geschäftsstrategie, ihr Kapazitäts- und ihr Notfallmanagement und ihre Investitionsentscheidungen.
Der Netzwerkkoordinator führt regelmäßig eine Verkehrsmarktstudie zu den Netz- und Marktentwicklungen bei grenzüberschreitenden Schienenverkehrsdiensten durch. Der Netzwerkkoordinator überprüft und aktualisiert die Verkehrsmarktstudie erforderlichenfalls, in jedem Fall jedoch mindestens alle fünf Jahre. Die Ergebnisse der Marktstudie werden öffentlich zugänglich gemacht.
Die Verkehrsmarktanalyse im Sinne von Absatz 1 des vorliegenden Artikels und die in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannte Verkehrsmarktstudie liefern insbesondere einen Beitrag zur strategischen Kapazitätsplanung gemäß Artikel 4, zur Aufteilung von Eisenbahninfrastrukturkapazität gemäß Artikel 27 und zur Zuweisung von Eisenbahninfrastrukturkapazität im Rahmen des förmlichen Konfliktlösungsmechanismus gemäß Artikel 39. Die Infrastrukturbetreiber tragen der Verkehrsmarktanalyse im Sinne von Absatz 1 und der in Absatz 2 genannten Marktstudie als Grundlage für ihre allgemeine Geschäftsstrategie, ihr Kapazitäts- und ihr Notfallmanagement und ihre Investitionsentscheidungen Rechnung.
Durch die strategische Kapazitätsplanung durch Infrastrukturbetreiber sollte die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur verbessert werden, indem die Nachfrage nach…
Die Bestimmungen und Verfahren für das Management der Eisenbahninfrastrukturkapazität sollten die Erfordernisse aller Segmente des Eisenbahnmarktes…
Die Infrastrukturbetreiber berücksichtigen gegebenenfalls die Ergebnisse einer gemäß diesem Artikel durchgeführten Kapazitätsanalyse, auch wenn diese in anderen…
Der Infrastrukturbetreiber beschließt eine Kapazitätsstrategie, in der er seine Erwartungen an die künftigen Entwicklungen der Nachfrage nach und des Angebots…
die zu erwartende künftige Verkehrsentwicklung;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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