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Die Infrastrukturbetreiber koordinieren gegebenenfalls ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der strategischen Kapazitätsplanung gemäß Artikel 55. Die Koordinierung muss insbesondere Folgendes gewährleisten:
die Kohärenz der strategischen Planung über die betreffenden Netze hinweg, insbesondere in Bezug auf die Kapazitätsstrategie, das Kapazitätsmodell und den Kapazitätsangebotsplan, die Planung von Eisenbahninfrastrukturarbeiten und die Notfallplanung;
die angemessene Berücksichtigung des Kapazitätsbedarfs für netzübergreifende Schienenverkehrsdienste in der Kapazitätsstrategie, dem Kapazitätsmodell und dem Kapazitätsangebotsplan;
eine Überprüfung der Leistung der strategischen Kapazitätsplanung und ihrer Ergebnisse gemäß Kapitel IV;
die Einbeziehung aller am Betrieb Beteiligten und, wo angebracht, der ERP, der Regulierungsstellen und des ENRRB, der Europäischen Koordinatoren, der Behörden der Mitgliedstaaten und erforderlichenfalls anderer Beteiligter.
Die Antragsteller haben das Recht, ihre Bedenken hinsichtlich der in Artikel 13 Absatz 2 genannten Planungsdokumente beim ENIM geltend zu machen. Das ENIM kann eine Stellungnahme oder Empfehlung zu diesen Bedenken abgeben und unterrichtet das ENRRB.
Die Infrastrukturbetreiber tragen allen vom ENIM gemäß Absatz 2 abgegebenen Empfehlungen Rechnung. Wenn die Infrastrukturbetreiber der Empfehlung nicht folgen, begründen sie dies in den Planungsdokumenten.
Das ENRRB überwacht das Koordinierungsverfahren und seine Umsetzung. Es unterrichtet die Kommission über seinen Standpunkt zu der Notwendigkeit, etwaige Mängel des Koordinierungsverfahrens zu beheben.
Die Infrastrukturbetreiber nehmen die Planung und Zuweisung der Kapazität weitestmöglich vor, wobei sie die betreffenden Antragsteller einbinden, suchen nach…
Für die Zwecke des Absatzes 3 koordinieren Infrastrukturbetreiber und Betreiber von Serviceeinrichtungen die Kapazität und stellen Kapazitätsrechte…
strategische Kapazitätsplanung gemäß Abschnitt 2;
Für die Zwecke der Konsultation von am Betrieb Beteiligten, die netzübergreifende Schienenverkehrsdienste betreiben, koordinieren sich die…
Der Infrastrukturbetreiber beschließt eine Kapazitätsstrategie, in der er seine Erwartungen an die künftigen Entwicklungen der Nachfrage nach und des Angebots…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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